Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts.
Alle Preise verstehen sich ab Sitz Stuttgart. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbeliefe- rung. Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns,
die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine
Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von
0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
Der Kunde hat uns Mängel innerhalb von zwei Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung inner- halb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können
weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an
Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Ausschluss gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht des
Vertrages oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns entstanden ist.
Soweit Nutzungsbeschränkungen oder Fehler durch unsachgemäße Bedienung, durch einen unsachgemäßen Eingriff oder durch die
Systemumgebung des Kunden verursacht sind, bestehen Gewährleistungsansprüche nicht.
Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig
erfüllt hat. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom
Kunden selbst geltend gemacht werden.
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu berechnen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er sei- ne Zahlungen ein, oder werden uns andere Um-
stände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Be- gleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software
liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde
hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder
(a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder
(b) die Software auf einem einzigen Computer
installieren darf, sofern das Original aus- schließlich zu Sicherungs- und Archivierungs- zwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer
schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software bei- liegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheber-
rechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche
des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung
durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu
verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich an- gemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern,
dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen
Nutzungen erstatten. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen
des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber
Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und
überträgt die voll- ständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags).
Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.
Bei Individualsoftware ist es Aufgabe des Kunden, ein detailliertes Pflichtenheft zu erstellen, auf dessen Basis die Leistung von uns erbracht wird.
Änderungen des Vertrages werden nur wirksam, wenn die Änderung von uns in Schriftform oder elektronischer Form bestätigt wird.
Wir haben das Recht, bei abgrenzbaren Teilleis- tungen eine Vergütung nach Projektfortschritt zu fordern.
Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet
ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
Ein Wartungsvertrag wird für mindestens 2 Jahre geschlossen. Wird einen Monat vor Ablauf nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um 1 Jahr.
Die Gebühr wird jährlich erhoben und ist im Voraus fällig.
Erfüllungsort ist Stuttgart.
Im Verkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist Stuttgart als Gerichtsstand
vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß
gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.